Gesetzlicher Widerrufs-Button – kutego® hat alles für dich umgesetzt
- 24.06.2026
- von Isa
- Magazin
Ob diese Pflicht für dich gilt, hängt von deinen Angeboten ab. kutego® hat die gesetzliche Anforderung bereits vollständig umgesetzt – je nach Setup musst du nur wenige Dinge prüfen.
Was steckt hinter dem gesetzlichen Widerrufs-Button?
Seit dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Pflicht für Anbieter, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen:
Gemäß § 356a BGB muss auf der Website eine elektronische Widerrufsfunktion bereitgestellt werden.
Diese muss:
- jederzeit zugänglich sein,
- gut sichtbar platziert sein,
- ohne Anmeldung nutzbar sein,
- und exakt die Bezeichnung „Vertrag widerrufen" tragen – diese Formulierung ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht abgeändert werden.
Ziel der Regelung ist es, Verbrauchern die Ausübung ihres Widerrufsrechts so einfach und barrierefrei wie möglich zu machen – ohne Suche, ohne Telefonat, ohne Papierkram.
Für wen gilt die Pflicht – und für wen nicht?
Ob der Widerrufs-Button für dich verpflichtend ist, hängt maßgeblich davon ab, welche Art von Angeboten du online verkaufst. Hier gibt es einen wichtigen Unterschied:
Pflicht: Anbieter mit Mitgliedschaften, Abos oder laufenden Verträgen
Die Pflicht zum Widerrufs-Button trifft alle Kursanbieter, bei denen Kunden online Verträge abschließen, bei denen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht – also insbesondere bei:
- Mitgliedschaften und Abonnements,
- laufenden Verträgen mit regelmäßigen Zahlungen,
- oder anderen Angeboten, bei denen keine terminierte Einzelleistung im Vordergrund steht.
Ausnahme: Rein terminierte Dienstleistungen
Wer ausschließlich terminierte Dienstleistungen anbietet – also beispielsweise Einzeltermine, Blockkurse oder Kurse mit festen Terminen –, für den entsteht das gesetzliche Widerrufsrecht bei online geschlossenen Verträgen in der Regel gar nicht erst. Rechtliche Grundlage ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, der Verträge über Freizeitbeschäftigungen zu einem bestimmten Termin vom Widerrufsrecht ausnimmt.
Die Standard-Widerrufsbelehrung von kutego® trägt dem bereits Rechnung: Sie entbindet Kursanbieter ausdrücklich vom Widerrufsrecht bei terminierten Dienstleistungen – und entspricht damit exakt den gesetzlichen Vorgaben für typische Kursformate.
Bietest du jedoch eine Kombination aus terminierten Kursen und Mitgliedschaften oder Abos an, gilt die Pflicht für den Teil deines Angebots, bei dem das Widerrufsrecht besteht. Im Zweifel empfiehlt sich eine kurze rechtliche Einschätzung für deinen konkreten Fall.
Weitere Ausnahmen
Ebenfalls nicht betroffen sind Anbieter, die:
- ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind und nur mit Unternehmen – nicht mit Privatpersonen – Verträge abschließen,
- oder ihre Buchungen und Vertragsabschlüsse vollständig offline abwickeln.

kutego® hat alles für dich umgesetzt
kutego® hat die gesetzliche Anforderung rechtzeitig zum Stichtag vollständig implementiert.
Als Nutzer von kutego® erfüllst du die gesetzlichen Vorgaben automatisch – du musst keine externe Lösung einrichten und keinen Entwickler beauftragen.
Mit dem kutego®-Webmodul
Nutzt du das kutego®-Webmodul, erscheint der Button „Vertrag widerrufen" automatisch im Fußbereich deiner Seite – direkt neben Impressum, Datenschutz und AGB. Du musst nichts weiter tun.
Ohne das Webmodul
Bindest du kutego® per iFrame in eine externe Website ein oder nutzt du kein Webmodul, findest du den fertigen Link unter Inhalte veröffentlichen > Links. Diesen Link bindest du gut sichtbar auf jeder Seite deiner Website ein – mit der exakten Bezeichnung „Vertrag widerrufen".
Im Kundenkonto und in Buchungsbestätigungen
Zusätzlich ist der Widerrufs-Button im Kunden-Login hinter jeder offenen Rechnung abrufbar. Auch Buchungsbestätigungen – sowohl die E-Mail als auch die Bestätigungsseite – enthalten einen vorausgefüllten Widerrufslink. Kunden können ihren Widerruf also jederzeit und ohne Hürden einreichen.
Widerrufe verwalten: Alles zentral unter Finanzen
Alle eingegangenen Widerrufe werden übersichtlich unter Finanzen > Widerrufe gesammelt. Bei unbearbeiteten Vorgängen erhältst du ein Badge-Symbol sowie tägliche Erinnerungs-E-Mails. Bearbeite Widerrufe zeitnah – bei einem wirksamen Widerruf gelten gesetzliche Erstattungsfristen.
In der Detailansicht jedes Widerrufs siehst du auf einen Blick:
- ob die gesetzliche Widerrufsfrist noch läuft oder abgelaufen ist,
- die automatisch verknüpfte Rechnung,
- und ob der Kunde dem vorzeitigen Leistungsbeginn zugestimmt hat – in diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht.
Du kannst den Widerruf annehmen (mit oder ohne Kundenbenachrichtigung) oder mit Begründung ablehnen.
Was du selbst noch prüfen solltest
- Eigene Widerrufsbelehrung hinterlegt? Hast du in den Unternehmenseinstellungen eine individuelle Widerrufsbelehrung gespeichert, wird diese nicht automatisch aktualisiert. Ergänze sie um einen Hinweis auf die neue Widerrufsfunktion oder wechsle auf die kutego®-Standardbelehrung, die bereits automatisch angepasst wurde. Ein Hinweis-Banner im Adminbereich führt dich direkt zur richtigen Stelle.
- iFrame-Einbindung? Wenn du unsere Module per iFrame in eine externe Website einbindest, musst du den Widerrufslink zusätzlich sichtbar auf jeder Seite deiner Website platzieren. Den fertigen Link findest du unter Schnittstellen > iFrame > Links.
- Eigene AGB oder Datenschutzerklärung? Prüfe, ob deine Rechtstexte die Datenverarbeitung im Widerrufsprozess korrekt abdecken. Im Zweifel empfiehlt sich eine kurze anwaltliche Prüfung – fehlerhafte Angaben können die Widerrufsfrist verlängern.
Fazit: Mit kutego® gesetzeskonform ohne Aufwand
Die Einführung des gesetzlichen Widerrufs-Buttons ist für viele Anbieter eine neue Anforderung – mit kutego® ist sie bereits erfüllt. Du profitierst von einer vollständig integrierten, gesetzeskonformen Lösung, ohne technischen Aufwand und ohne zusätzliche Kosten. Prüfe kurz die oben genannten Punkte für deinen konkreten Setup – und du bist auf der sicheren Seite.
Bei Fragen zur Einrichtung steht dir unser Support-Team jederzeit zur Verfügung.
